Seite aktualisiert am 19.3.2025
Der Antrag auf Anschluss an das Brandbekämpfungsnetz des Gebiets kann von Eigentümern öffentlicher und privater Gebäude gestellt werden.

Um an das Feuerwehrnetz der Gemeinde angeschlossen zu werden, muss ein Antrag bei der örtlichen Wasserversorgungsstelle oder dem örtlichen Wasserversorgungsleiter gestellt werden. Der Antrag muss Angaben zum Antragsteller, zum Standort des Gebäudes und zur technischen Gestaltung des Anschlusses enthalten.
Nach der Bewertung des Antrags werden Angaben zur Anbindung, zu etwaigen Kosten und technischen Anforderungen gemacht.
Der Anschluss erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Brandschutzvorschriften.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für viele öffentliche und private Gebäude ist der Anschluss an das Löschnetz eine praktische und wirtschaftliche Alternative zum Bau von Wasserspeichern.
Diese Art der Verbindung ermöglicht es Ihnen, die Sicherheitsvorschriften auf einfache und effiziente Weise zu erfüllen und komplexe und teure strukturelle Eingriffe zu vermeiden. Der Zugang zum Löschwassernetz ermöglicht es, im Notfall eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, ohne dass separate Tanks oder Speicher installiert werden müssen. Es muss jedoch betont werden, dass die Einhaltung der anderen Brandschutzvorschriften weiterhin verpflichtend ist, um die erforderlichen Sicherheitszertifizierungen zu erhalten, wie sie in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind. Die ordnungsgemäße Gestaltung und Wartung des Netzes muss stets gewährleistet sein, um seine Wirksamkeit im Bedarfsfall zu gewährleisten.
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